Über die Autorin
Angela Jänicke
Als erfahrene Steuerberaterin und Geschäftsführerin begleitet Sie Mandanten mit individuellem Rat und praxisnahen Lösungen.
Inhaltsverzeichnis
-
Was ist die Schenkungsteuer – und wann greift sie?
-
Steuerklassen & Freibeträge
-
Steuersätze nach § 19 ErbStG
-
Schenkungsteuer clever vermeiden oder reduzieren
-
Digital planen mit Jänicke & Kollegen
Ihre Steuerexperten warten auf Sie
Was ist die Schenkungsteuer – und wann greift sie?
Die Schenkungsteuer wird fällig, wenn Vermögen ohne Gegenleistung übertragen wird. Sie ist das lebzeitige Pendant zur Erbschaftsteuer und betrifft Geldbeträge, Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile oder sonstige Sachwerte. Ob Steuern anfallen, hängt ab von der Höhe der Zuwendung, dem Verwandtschaftsverhältnis und den Freibeträgen nach § 16 ErbStG.
Steuerklassen & Freibeträge
Die Freibeträge gelten je Schenker und Beschenktem und können nach zehn Jahren erneut voll genutzt werden (§ 14 ErbStG).
| Steuerklasse | Begünstigte Personen | Freibetrag |
|---|---|---|
| I | Ehegatten / eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
| I | Kinder, Stiefkinder | 400.000 € |
| I | Enkel (wenn Elternteil verstorben) | 400.000 € |
| I | Enkel (wenn Elternteil lebt) | 200.000 € |
| I | Eltern/Großeltern (bei Schenkung) | 100.000 € |
| II | Geschwister, Schwiegerkinder, Neffen/Nichten u. a. | 20.000 € |
| III | Freunde, entfernte Verwandte, nicht verwandte Personen | 20.000 € |
Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Sohn 600.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € bleiben 200.000 € steuerpflichtig. → Steuerklasse I → Steuersatz 15 % → 30.000 € Schenkungsteuer.
Steuersätze nach § 19 ErbStG
| Wert des steuerpflichtigen Erwerbs | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 43 % |
| bis 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| bis 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Schenkungsteuer clever vermeiden oder reduzieren
- Aufteilung größerer Übertragungen über mehrere Jahre
- Nutzung der Freibeträge beider Elternteile/Ehepartner
- Kombination mit Nießbrauch oder Wohnrecht zur Wertminderung
- Frühzeitige Übertragung von Immobilien/Unternehmensanteilen unter Beachtung der 10-Jahresfrist
- Schenkungen an gemeinnützige Organisationen (regelmäßig steuerfrei)
Digital planen mit Jänicke & Kollegen
Unsere digitale Schenkungsteuerberatung bietet automatische Freibetragsprüfung und Steuer-Simulation, eine digitale Vermögensübersicht mit Schenkungshistorie, Integration mit Notaren und Grundbuchämtern sowie revisionssichere Archivierung. Beratung vor Ort, telefonisch oder per Video.
Über die Autorin
Angela Jänicke
Als erfahrene Steuerberaterin und Geschäftsführerin begleitet Sie Mandanten mit individuellem Rat und praxisnahen Lösungen.
Inhaltsverzeichnis
-
Was ist die Schenkungsteuer – und wann greift sie?
-
Steuerklassen & Freibeträge
-
Steuersätze nach § 19 ErbStG
-
Schenkungsteuer clever vermeiden oder reduzieren
-
Digital planen mit Jänicke & Kollegen
Ihre Steuerexperten warten auf Sie
Was ist die Schenkungsteuer – und wann greift sie?
Die Schenkungsteuer wird fällig, wenn Vermögen ohne Gegenleistung übertragen wird. Sie ist das lebzeitige Pendant zur Erbschaftsteuer und betrifft Geldbeträge, Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile oder sonstige Sachwerte. Ob Steuern anfallen, hängt ab von der Höhe der Zuwendung, dem Verwandtschaftsverhältnis und den Freibeträgen nach § 16 ErbStG.
Steuerklassen & Freibeträge
Die Freibeträge gelten je Schenker und Beschenktem und können nach zehn Jahren erneut voll genutzt werden (§ 14 ErbStG).
| Steuerklasse | Begünstigte Personen | Freibetrag |
|---|---|---|
| I | Ehegatten / eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
| I | Kinder, Stiefkinder | 400.000 € |
| I | Enkel (wenn Elternteil verstorben) | 400.000 € |
| I | Enkel (wenn Elternteil lebt) | 200.000 € |
| I | Eltern/Großeltern (bei Schenkung) | 100.000 € |
| II | Geschwister, Schwiegerkinder, Neffen/Nichten u. a. | 20.000 € |
| III | Freunde, entfernte Verwandte, nicht verwandte Personen | 20.000 € |
Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Sohn 600.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € bleiben 200.000 € steuerpflichtig. → Steuerklasse I → Steuersatz 15 % → 30.000 € Schenkungsteuer.
Steuersätze nach § 19 ErbStG
| Wert des steuerpflichtigen Erwerbs | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 43 % |
| bis 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| bis 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Schenkungsteuer clever vermeiden oder reduzieren
- Aufteilung größerer Übertragungen über mehrere Jahre
- Nutzung der Freibeträge beider Elternteile/Ehepartner
- Kombination mit Nießbrauch oder Wohnrecht zur Wertminderung
- Frühzeitige Übertragung von Immobilien/Unternehmensanteilen unter Beachtung der 10-Jahresfrist
- Schenkungen an gemeinnützige Organisationen (regelmäßig steuerfrei)
Digital planen mit Jänicke & Kollegen
Unsere digitale Schenkungsteuerberatung bietet automatische Freibetragsprüfung und Steuer-Simulation, eine digitale Vermögensübersicht mit Schenkungshistorie, Integration mit Notaren und Grundbuchämtern sowie revisionssichere Archivierung. Beratung vor Ort, telefonisch oder per Video.
Dr. Martin Zimmermann
Ich habe die Kanzlei Jänicke in einer prekären steuerlichen Situation kennengelernt. 10 Jahre Selbstständigkeit haben mir nicht das beigebracht, was Frau Jänicke und ihr Team mich innerhalb eines halben Jahres haben lernen lassen. Zielsicher und immer zur rechten Zeit habe ich exakte Anweisungen und Hilfestellung von Frau Jänicke erhalten und fühle mich bei ihr und ihrem Team in den besten Händen. […] Danke für Eure Passion für meine unternehmerischen und steuerlichen Belange. Ein Geschenk für jeden der es schafft hier Mandant zu sein.
Christiane Niemand
Tobias Söhnchen
Die Steuerberatungsgesellschaft Jänicke & Kollegen ist nicht nur äußerst fachkundig, sondern zeichnet sich darüber hinaus besonders durch eine herausragende persönliche Betreuung aus. Das Team ist immer erreichbar, hört aufmerksam zu und geht stets auf meine individuellen Bedürfnisse ein. Die Zuarbeit der Kanzlei geht über das reine Erfüllen der steuerlichen Anforderungen hinaus. […] Jänicke & Kollegen ist meine erste Wahl für alle steuerlichen Belange und ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.