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Schenkungsteuer einfach erklärt: Wer muss sie zahlen?

Über die Autorin

Angela Jänicke

Als erfahrene Steuer­beraterin und Geschäfts­führerin begleitet Sie Mandanten mit individuellem Rat und praxisnahen Lösungen.


Inhaltsverzeichnis


Ihre Steuerexperten warten auf Sie

Haben Sie Fragen oder möchten Sie Ihre individuelle Beratung starten? Kontaktieren Sie uns noch heute – persönlich, kompetent und unkompliziert.

Was ist die Schenkungsteuer – und wann greift sie?

Die Schenkungsteuer wird fällig, wenn Vermögen ohne Gegenleistung übertragen wird. Sie ist das lebzeitige Pendant zur Erbschaftsteuer und betrifft Geldbeträge, Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile oder sonstige Sachwerte. Ob Steuern anfallen, hängt ab von der Höhe der Zuwendung, dem Verwandtschaftsverhältnis und den Freibeträgen nach § 16 ErbStG.

Steuerklassen & Freibeträge

Die Freibeträge gelten je Schenker und Beschenktem und können nach zehn Jahren erneut voll genutzt werden (§ 14 ErbStG).

Steuerklasse Begünstigte Personen Freibetrag
I Ehegatten / eingetragene Lebenspartner 500.000 €
I Kinder, Stiefkinder 400.000 €
I Enkel (wenn Elternteil verstorben) 400.000 €
I Enkel (wenn Elternteil lebt) 200.000 €
I Eltern/Großeltern (bei Schenkung) 100.000 €
II Geschwister, Schwiegerkinder, Neffen/Nichten u. a. 20.000 €
III Freunde, entfernte Verwandte, nicht verwandte Personen 20.000 €

Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Sohn 600.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € bleiben 200.000 € steuerpflichtig. → Steuerklasse I → Steuersatz 15 % → 30.000 € Schenkungsteuer.

Steuersätze nach § 19 ErbStG

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 43 %
bis 13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %

Schenkungsteuer clever vermeiden oder reduzieren

  • Aufteilung größerer Übertragungen über mehrere Jahre
  • Nutzung der Freibeträge beider Elternteile/Ehepartner
  • Kombination mit Nießbrauch oder Wohnrecht zur Wertminderung
  • Frühzeitige Übertragung von Immobilien/Unternehmensanteilen unter Beachtung der 10-Jahresfrist
  • Schenkungen an gemeinnützige Organisationen (regelmäßig steuerfrei)

Digital planen mit Jänicke & Kollegen

Unsere digitale Schenkungsteuerberatung bietet automatische Freibetragsprüfung und Steuer-Simulation, eine digitale Vermögensübersicht mit Schenkungshistorie, Integration mit Notaren und Grundbuchämtern sowie revisionssichere Archivierung. Beratung vor Ort, telefonisch oder per Video.

Über die Autorin

Angela Jänicke

Als erfahrene Steuer­beraterin und Geschäfts­führerin begleitet Sie Mandanten mit individuellem Rat und praxisnahen Lösungen.


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Was ist die Schenkungsteuer – und wann greift sie?

Die Schenkungsteuer wird fällig, wenn Vermögen ohne Gegenleistung übertragen wird. Sie ist das lebzeitige Pendant zur Erbschaftsteuer und betrifft Geldbeträge, Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile oder sonstige Sachwerte. Ob Steuern anfallen, hängt ab von der Höhe der Zuwendung, dem Verwandtschaftsverhältnis und den Freibeträgen nach § 16 ErbStG.

Steuerklassen & Freibeträge

Die Freibeträge gelten je Schenker und Beschenktem und können nach zehn Jahren erneut voll genutzt werden (§ 14 ErbStG).

Steuerklasse Begünstigte Personen Freibetrag
I Ehegatten / eingetragene Lebenspartner 500.000 €
I Kinder, Stiefkinder 400.000 €
I Enkel (wenn Elternteil verstorben) 400.000 €
I Enkel (wenn Elternteil lebt) 200.000 €
I Eltern/Großeltern (bei Schenkung) 100.000 €
II Geschwister, Schwiegerkinder, Neffen/Nichten u. a. 20.000 €
III Freunde, entfernte Verwandte, nicht verwandte Personen 20.000 €

Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Sohn 600.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € bleiben 200.000 € steuerpflichtig. → Steuerklasse I → Steuersatz 15 % → 30.000 € Schenkungsteuer.

Steuersätze nach § 19 ErbStG

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 43 %
bis 13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %

Schenkungsteuer clever vermeiden oder reduzieren

  • Aufteilung größerer Übertragungen über mehrere Jahre
  • Nutzung der Freibeträge beider Elternteile/Ehepartner
  • Kombination mit Nießbrauch oder Wohnrecht zur Wertminderung
  • Frühzeitige Übertragung von Immobilien/Unternehmensanteilen unter Beachtung der 10-Jahresfrist
  • Schenkungen an gemeinnützige Organisationen (regelmäßig steuerfrei)

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Das sagen unsere Mandanten
Leipzig

Ich habe die Kanzlei Jänicke in einer prekären steuerlichen Situation kennengelernt. 10 Jahre Selbstständigkeit haben mir nicht das beigebracht, was Frau Jänicke und ihr Team mich innerhalb eines halben Jahres haben lernen lassen. Zielsicher und immer zur rechten Zeit habe ich exakte Anweisungen und Hilfestellung von Frau Jänicke erhalten und fühle mich bei ihr und ihrem Team in den besten Händen. […] Danke für Eure Passion für meine unternehmerischen und steuerlichen Belange. Ein Geschenk für jeden der es schafft hier Mandant zu sein.

Dresden
Seit vielen Jahren werde ich von der Kanzlei betreut. Ich schätze den angenehmen Umgang des Teams mit den Mandanten, stets zuverlässig, aufmerksam und freundlich. Frau Jänicke hat mein Unternehmen besonnen und, fachlich hervorragend informiert, durch die nicht einfache Coronazeit geführt.
Radevormwald

Die Steuerberatungsgesellschaft Jänicke & Kollegen ist nicht nur äußerst fachkundig, sondern zeichnet sich darüber hinaus besonders durch eine herausragende persönliche Betreuung aus. Das Team ist immer erreichbar, hört aufmerksam zu und geht stets auf meine individuellen Bedürfnisse ein. Die Zuarbeit der Kanzlei geht über das reine Erfüllen der steuerlichen Anforderungen hinaus. […] Jänicke & Kollegen ist meine erste Wahl für alle steuerlichen Belange und ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.

Dresden
Seit 2011 sind wir Mandanten der Steuerkanzlei ‚Jänicke und Kollegen‘ und schätzen vor allem, dass wir seit vielen Jahren einen festen, vertrauensvollen Ansprechpartner haben und die Buchhaltung elektronisch einreichen, wodurch eine enorme Zeitersparnis und Transparenz für uns entstanden ist. Die Kommunikation läuft stets reibungslos und freundlich.
Radebeul
Wir sind knapp ein Jahr Kunde bei Jänicke und Kollegen. Die Übernahme ist reibungslos abgelaufen. Frau Jänicke und ihre Mitarbeiter/innen nehmen sich Zeit, um gemeinsam Lösungen zu finden. Wir fühlen uns sehr kompetent beraten. Vielen Dank dafür.